AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Gries Schleiftechnik GmbH & Co. KG, Hückeswagen

 

1.

Aufträge werden von uns grundsätzlich nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

2.

Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Maße und Gewichtsangaben, technische Daten und Abbildungen sind unverbindlich und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, Mehr- oder Mindermengen in branchenübliche angemessener Zahl zu liefern.

3

Im Angebot angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst mit unserer Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie u.a. auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Anlieferung durch Vorlieferanten beruht. Eine uns bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögens- oder Liquiditätslage des Bestellers, berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag.

4.

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet zur Veräußerung im ordnungsgemäßen Warenverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten. Ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.

Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen zu einer Lieferung verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, alle noch nicht bezahlte Ware zurückzuverlangen und zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers- abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

5.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskont und Einzugskosten hat der Besteller zu tragen. Wechsel und Schecks sind nur erfüllungshalber entgegengenommen. Befindet sich der Besteller mit einer Rechnung in Verzug oder tritt Zahlungsunfähigkeit ein, werden sämtliche noch offen stehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6.

Mängel werden von uns nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehend schriftlich geltend gemacht werden. Von uns anerkannte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandelung oder Minderung reguliert. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder auf Folgeschäden sind ausgeschlossen.

7.

Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Remscheid. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Remscheid Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.

Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien haben eine unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.